Kreisgruppe Bonn

Bebauungsplan Nr. 8124-25 Mühlenbach

23.07.2011

 

Plangenehmigung gem. & 68 WHG i.V.m. §§ 100-104 LWG NRW für den Ausbau des Mühlenbachs

Sehr geehrter Herr Scheufens,
sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Bonn trägt in dem oben genannten Verfahren die folgenden Bedenken und konkreten Anregungen vor:

Grundsätzlich ist eine naturnahe Entwicklung des naturfern ausgebauten Mühlenbachs zu begrüßen. Das Vorhaben bleibt jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück und liefert nur eine isolierte Insellösung für einen einzelnen Gewässerabschnitt. Der BUND bemängelt insbesondere, dass es versäumt wird, ausgehend vom Bachentwicklungsplans 2008 der Stadt Bonn, ein Gesamtkonzept für Einzugsgebiet und Gewässersystem des Vilicher Bachs zu entwickeln, hierauf aufbauend eine Maßnahmenplanung durchzuführen und auf dieser Grundlage eine Priorisierung von Einzelmaßnahmen durchzuführen. In ein solches Konzept ließen sich dann die geplanten Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung des Mühlenbaches einordnen und bewerten. Ohne dieses Entwicklungskonzept entsteht der Eindruck, dass auf einem kleinen Teilstück ein großer Aufwand betrieben wird, um bestehenden Ausgleichs- und Ersatzpflichten möglichst leicht nachkommen zu können, obwohl sich dieser Aufwand ggf. sinnvoller auch auf andere Maßnahmen und Bachabschnitte ver-teilen ließe. So haben aus gewässerökologischer Sicht gerade im Gewässersystem Vilicher Bach der Rückbau von Verrohrungen, die Wiederherstellung der Durchgängigkeit und hydrologische Wiederanbindung möglichst weiter Teile des Einzugsgebietes Priorität.

Die geplante Maßnahme im Zusammenhang mit dem B-Plan 8124-25 läuft den Grundprinzipien des vorsorgenden Hochwasserschutzes zuwider. Im ersten Schritt wird ein Bebauungsgebiet im Überschwemmungsgebiet des Mühlenbaches ausgewiesen, um dann im zweiten Schritt festzustellen, dass nun aber ein technischer Hochwasserschutz zum Schutz vor dem 100-jährigen Bemessungshochwasser (HQ100) erforderlich ist, der wiederum die räumlichen Möglichkeiten der Bach-renaturierung beschränkt. Die Aussage in den Genehmigungsunterlagen, der Hochwasserschutz sei aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich, stimmt so nicht. Das Landeswassergesetz NRW sieht ausdrücklich andere Möglichkeiten vor. Der BUND spricht sich grundsätzlich gegen die Ausweisung neuer Bebauungsgebiete in Überschwemmungsgebieten aus.

Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 8124-25 wird festgestellt, dass 64% des Ausgleichsbedarfs für den Eingriff im B-Plangebiet selbst erbracht werden kann. Der verbleibende Kompensationsbedarf soll durch das Ökokonto der Stadt Bonn abgeglichen werden. Der BUND Bonn regt in diesem Zusammenhang an, zu prüfen, ob als eine zusätzliche Maßnahme zur Kompensation des Eingriffs vor Ort eine Festsetzung im B-Plan zur Dachbegrünung in Frage kommt.
Der BUND Bonn hat in einem Bürgerantrag zur Dachbegrünung folgende Stellungnahme der Verwaltung erhalten (Drucksache 0912064ST3): „Nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde in einem Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen vorsehen, dass für bauliche Anlagen Bepflanzungen vorzunehmen und zu erhalten sind. Von dieser Festsetzungsmöglichkeit wird in Bonn seit vielen Jahren bei verschiedenen Fallgestaltungen Gebrauch gemacht: (…) Ein weiterer Grund für die Festsetzung von Dachbegrünungen in einem Bebauungsplan ist die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die am Ort des Eingriffs ausgeglichen werden sollen. (…)Schließlich kommen auch Festsetzungen zur Dachbegrünung in Frage, die einen gewissen Ausgleich für den Verlust an Freiraum durch Bebauung bewirken, ohne jedoch formal eine Kom-pensation im Sinne der Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz darzustellen. (…) Die Verwaltung beabsichtigt darüber hinaus wie schon bisher, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Festsetzung von Maßnahmen zur Begrünung von Gebäuden aus städtebaulichen Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist.“ Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn im B-Plan Nr. 8124-25 eine entsprechende Festsetzung erfolgen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Corinna Reineke