Anträge an die Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung vorliegen.
Ansonsten können sie nur als Initiativanträge am Tage der Mitgliederversammlung eingebracht werden.
Tagesordnung folgt.
Anträge an die Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung vorliegen.
Ansonsten können sie nur als Initiativanträge am Tage der Mitgliederversammlung eingebracht werden.
Tagesordnung folgt.